
Aktuell ist nicht gesichert, ob die Feuerwehr im Brandfall an die Seniorenwohnanlage in der Rot-Kreuz-Straße 15 in Bad Säckingen kommt. Büsche und Bäume versperren den Weg zu den zwei vorgesehenen Stellplätzen an der Südseite des Gebäudes. Der Pfad zwischen Gebäude und Schule reicht für die Drehleiter nicht aus. Zudem ist die Tragfähigkeit der Stellplätze nicht gesichert: Sie befinden sich auf der Tiefgarage des Gebäudekomplexes in der Rot-Kreuz-Straße elf bis 15. Keiner weiß, ob die Tiefgarage die 16 Tonnen schwere Drehleiter der Bad Säckinger Feuerwehr aushält.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Badischen Zeitung
Künftiger Mieter beschwerte sich beim Regierungspräsidium
Festgestellt wurde diese Ungereimtheit vor knapp einem Monat, am 18. Oktober, bei einer Brandschutzbegehung. Laut der Hausverwaltung des Haus Nummer 15, kwk immo network, hat die Feuerwehr bei der Brandschutzbegehung angefordert, Statik und Anfahrtsweg zu überprüfen. Zur Begehung kam es, weil sich ein künftiger Bewohner – der am 1. Januar kommenden Jahres in das Haus Nummer 15 einziehen möchte – beim Regierungspräsidium beschwert hatte.
Ihm waren Mängel am Haus aufgefallen und er sorgte sich um die 33 Bewohner der insgesamt 28 Wohnungen.Durch die Beschwerde wurde die zuständige Baurechtsbehörde im Bad Säckinger Rathaus Mitte September vom Regierungspräsidium informiert und gebeten, die Vorwürfe zu überprüfen. Das Baurechtsamt organisierte eine Brandschutzbegehung im Oktober.
Doch weil die Bad Säckinger Feuerwehr über keine Fachleute für den baulichen Brandschutz verfügt, muss ein weiteres Treffen mit dem Kreisbrandmeister aus dem Landratamt organisiert werden. Derzeit findet die Terminfindung statt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wollen sich weder Baurechtsamt noch Feuerwehr zu den Umständen äußern. „Die Baurechtsbehörde geht den Anschuldigungen der Person nach“, sagt Amtsleiter Peter Weiß. „Sollten wir Mängel entdecken, werden wir sofort handeln und dafür sorgen, dass diese behoben werden.“
Mögliche Fehler in der Bauabnahme
Sollte die Statik der Tiefgarage tatsächlich die Drehleiter nicht aushalten, handelt es sich um einen Fehler, der bereits bei der Bauabnahme geschehen ist. Denn die Feuerwehr hat bereits seit 1979 eine 16 Tonnen schwere Leiter. Laut den Hausverwaltern muss die Bauabnahme zwischen 1993 und 1995 stattgefunden haben. In den Unterlagen dazu müssen Berechnungen von Statikern schriftlich festgehalten sein, die beweisen, dass die Tiefgarage 16 Tonnen trägt. „Die Pläne liegen uns vor und werden geprüft“, sagt Peter Weiß.
Die Hausverwaltung teilte den Eigentümern bereits am 25. Oktober die Bedenken mit. Im Schreiben, das der Badischen Zeitung vorliegt, wird ein Prüfbericht von 1991 erwähnt. Dieser liegt dem Baurechtsamt vor, jedoch belegt er nicht, ob die Tragfähigkeit von 16 Tonnen gegeben ist. So steht es im Brief an die Eigentümer. „Es kann ihnen keiner sagen, dass die Brandschutzauflagen erfüllt sind. Es kann ihnen aber auch keiner sagen, dass sie nicht erfüllt sind“, so Geschäftsführer der Hausverwaltung, Klaus-Werner Kroll.
Die Hausverwaltung hat das Haus Nummer 15 erst zum 1. Januar 2017 übernommen. Durch ein Mitglied im Beirat, der sich im Bereich Brandschutz auskennt, sei sie seither bemüht gewesen, den Brandschutz im Haus zu verbessern. „Nachdem wir im vergangenen Sommer neue Rauchmeldeanlagen angebracht haben, wollten wir eine Brandschutzbegehung“, sagt Kroll.
Baurechtsamt lehnte Brandschutzbegehung ab
Als die Hausverwaltung auf offiziellem Weg die Brandschutzbegehung beantragte, wurde diese laut Kroll vom Baurechtsamt abgelehnt. Nach der Beschwerde des künftigen Mieters beim Regierungspräsidium reagierte das Baurechtsamt. „Ich vermute hier ein Missverständnis“, sagt Weiß. Er beruft sich darauf, dass eine Brandverhütungsschau beantragt wurde. Solch eine Brandverhütungsschau sehen die Vorschriften aber für Häuser dieser Art nicht vor. Tatsächlich ist im aktuellen E-Mail-Verkehr für die Terminfindung mit dem Kreisbrandmeister von solch einer Brandverhütungsschau die Rede.
Sowohl Feuerwehr, Baurechtsamt als auch Hausverwaltung betonen, dass es sich bei dem Gebäude um ein normales Wohngebäude handelt, obwohl es „Seniorenwohnanlage“ heißt und obwohl – zumindest in Haus Nummer 15 – nur Menschen einziehen dürfen, die 60 Jahre alt oder älter sind. Deshalb bleibt der Brandschutz bei einer erfolgreichen Bauabnahme immer gültig. Das ist auch der Grund, warum das Baurechtsamt im vergangenen Sommer die von der Hausverwaltung vermeintlich geforderte Brandschutzbegehung ablehnte. Anders sähe es aus, wenn Veränderungen am Haus vorgenommen werden. Dann muss der Brandschutz erneut überprüft werden.
Mehr dazu: Brandschutz ist bei einer Wohnanlage in Bad Säckingen nicht optimal